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Waldzustandserhebung

Durchführung der Waldzustandserhebung (WZE)

Die Waldzustandserhebung erfasst den Kronenzustand des sächsischen Waldes. Speziell geschultes Fachpersonal begutachtet alljährlich im Sommer etwa 6.800 Baumkronen auf Verfärbungen und Verluste von Nadeln und Blättern.

Foto: Inventurtrupp bei der Kronenansprache mittels Fernglas und Dateneingabe vor Ort

Kontrolltrupp des Staatsbetriebs Sachsenforst bei der Kronenansprache mittels Fernglas und Feld-PC

Der Kronenzustand ist insbesondere bei älteren Bäumen ein gut sichtbares Merkmal für seine aktuelle physiologische Verfassung. Aufgrund temporärer Anpassungsreaktionen der Bäume kann jedoch nicht jeder Nadel- oder Blattverlust einem Schaden gleichgesetzt werden. Eine Vielzahl von natürlichen Einflussfaktoren, wie beispielsweise Fruchtbildung und Witterungs­verlauf, prägen den Kronenzustand und verursachen jährliche Veränderungen. Die Vitalität eines Baumes zeigt sich in der Fähigkeit, auf derartige Einflüsse zu reagieren und ihnen als langlebiges Individuum zu widerstehen.

Erst durch die Betrachtung von Zeitreihen von Kronenzustandsdaten können Vitalitätstrends quantifiziert und auf ihre Ursachen-Wirkungsbeziehungen hin untersucht werden. Die Waldzustandserhebung fokussiert auf Effekte, wie sie durch atmosphärische Stoffeinträge oder klimatisch bedingte Veränderungen der Wasserversorgung des Bodens hervorgerufen werden. Akut eintretende Schäden durch biotische oder abiotische Schadereignisse werden durch das Forstschutzmeldewesen beobachtet.

Die Ergebnisse werden jedes Jahr durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mittels des Waldzustandsberichtes der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 58 Absatz 2 Sächsisches Waldgesetz). Des Weiteren fließen die Ergebnisse der Waldzustandserhebung im Freistaat Sachsen in den Waldzustandsbericht für Deutschland ein.

Methodik der Waldzustandserhebung

Seit 1991 wird der Kronenzustand über ein bundesweit einheitliches Stichprobenverfahren erhoben. Die Waldzustandserhebung ist Teil der Verordnung Forstliches Umweltmonitoring (ForUmV) zum Paragraphen 41a des Bundeswaldgesetzes in der Fassung vom 23.12.2013 und wird von den Ländern im Auftrag des Bundes durchgeführt.

Für Deutschland ermöglicht ein flächendeckendes Netz im Abstand von 16 x 16 km statistisch gesicherte Aussagen über den Gesundheitszustand des Waldes. Für den Freistaat Sachsen ist hierfür ein 4 x 4 km Raster festgelegt, daraus ergeben sich 283 bonitierte Rasterpunkte.

Sachsen-Karte mit den Kontrollpunkten der WZE

Vor Beurteilung der Probebäume werden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Abstimmungskurse durchgeführt. Anhand von standardisierten Fotoreihen mit unterschied­licher Kronenverlichtung für die Hauptbaumarten werden jährlich Ende Juni die Landes­inventurleitungen der Länder auf einer einwöchigen Geländeschulung für das richtige Ansprechen der Kronenverlichtung und des Vergilbungszustandes geschult.

Zur Aufrechterhaltung des abgestimmten einheitlichen Schätzniveaus auf Landesebene erfolgt anschließend durch die Kontrollteams der sächsischen Inventurleitung die Schulung der sieben freiberuflichen Aufnahmetrupps.

An jedem der Stichprobenpunkte, der auf eine Holzbodenfläche mit einer Bestockung von mindestens 60 cm Höhe fällt, werden 24 Bäume systematisch ausgewählt und begutachtet.

Jeder Stichprobenbaum wird auf seinen Nadel- / Blattverlust und den Anteil vergilbter Nadeln beziehungsweise Blätter hin untersucht.

Aus den Parametern „Kronenverlichtung“  und „Anteil vergilbter Nadeln bzw. Blätter“ wird eine kombinierte Schadstufe ermittelt.

 

Kronenverlichtung (in Prozent) Anteil vergilbter Nadeln/Blätter (in Prozent)
0 – 10 11 – 25 26 – 60 61 – 100
0 – 10 0 0 1 2
11 – 25 1 1 2 2
26 – 60 2 2 3 3
61 – 99 3 3 3 3

0 = ohne Schadmerkmale
1 = schwach geschädigt
2 = mittelstark geschädigt
3 = stark geschädigt
4 = abgestorben

Waldzustandserhebung 2024

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