Regionalpläne
Die Regionalpläne im Freistaat Sachsen haben die Festsetzungen des Landesentwicklungsplanes Sachsen mit einer größeren Detailschärfe umzusetzen:
- Ausweisung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Schutz des vorhandenen Waldes
- Ausweisung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Waldmehrung
Der Freistaat Sachsen ist in vier Planungsregionen aufgegliedert. In jeder dieser Planungsregionen ist ein Regionaler Planungsverband für die Aufstellung und Fortschreibung seines Regionalplanes zuständig.