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Baurecht

Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, welche in den Raumordnungsplänen festgesetzt wurden werden im Baurecht auf der Ebene der Städte und Gemeinden im Detail untersetzt. Als Instrument steht den Kommunen hierbei die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zur Verfügung.

Bauleitplanung (§ 1 BauGB)
  • Aufgabe ist die Leitung und Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde.
  • Vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan.
  • Verbindlicher Bauleitplan ist der Bebauungsplan. Dieser schafft Baurecht.
  • Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Insofern sind festgesetzte Ziele der Raumordnung zur Walderhaltung und Waldmehrung auch in den Bauleitplänen aufzugreifen und auf kommunaler Ebene zu untersetzen.
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