Anwendungsbereiche der Waldfunktionskartierung
Gesetzliche Grundlagen
Zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet sich der Freistaat Sachsen im Artikel 10 der Sächsischen Verfassung, insbesondere den Boden, die Luft, das Wasser, die Tiere und Pflanzen sowie die Landschaft zu schützen. Dieses übergeordnete Ziel wird im Sächsischen Waldgesetz (SächsWaldG) erläutert und liefert damit die gesetzliche Grundlage für die Waldfunktionskartierung. Hier wird als zentrales forstpolitisches Ziel bestimmt, dass die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes zu erhalten, zu mehren und nachhaltig zu sichern sind.
- Im § 1 SächsWaldG wird die Einheit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen festgeschrieben und als Gesetzeszweck die nachhaltige Sicherung dieser Funktionen bestimmt.
- Nach § 6a SächsWaldG wird die Forstbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst) verpflichtet, eine Darstellung der Waldfunktionen (Waldfunktionskartierung) zu erarbeiten und diese laufend zu aktualisieren.
- Alle Träger öffentlicher Vorhaben werden in § 7 SächsWaldG verpflichtet, die Funktionen des Waldes sowie die Waldfunktionskartierung bei ihren Planungen und Maßnahmen, die sich auf Waldflächen auswirken könnten, zu berücksichtigen.
Forstpolitische Auswirkungen der Waldfunktionskartierung
Die Ergebnisse der Waldfunktionskartierung sind wichtige Entscheidungshilfen für die Umweltpolitik, die Raumordnung, die Zusammenarbeit der Behörden sowie für die Beratung und Betreuung der Waldbesitzer und die forstbetriebliche Steuerung.
Anwendungsbereiche :
- Im Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 wird das Ziel formuliert, den Waldanteil im Freistaat Sachsen auf 30 % zu erhöhen. Es werden landesweite Schwerpunkte der Waldmehrung auf der Grundlage der zu erwartenden Waldfunktionen als Landschaftskulisse ausgewiesen.
- Beim Fortschreiben der Regionalpläne werden Waldflächen mit einer hohen Multifunktionalität als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für den Waldschutz ausgewiesen.
- In der Bauleitplanung der Kommunen werden die Funktionen des Waldes berücksichtigt.
- Bei der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes müssen die nachteiligen Auswirkungen gemäß der dokumentierten Schutz- und Erholungsfunktionen durch Ersatzaufforstungen ausgeglichen werden.
- Bei der Beratung und Betreuung der Waldbesitzer werden die Ergebnisse der Waldfunktionskartierung einbezogen.
- Die forstbetriebliche Steuerung, speziell die periodische Forstbetriebsplanung sowie die jährliche Wirtschaftsplanung werden unter Berücksichtigung der Waldfunktionskartierung erstellt.
- Die Daten werden in nationale und internationale Datenbanken und geografische Informationssysteme integriert.
- Touristische Nutzungsmöglichkeiten wie z. B. Wander-, Reit- oder Radwege werden im Wald ausgeschildert.
Verfügbarkeit der Daten und deren öffentliche Bereitstellung
Die Ergebnisse der Waldfunktionskartierung liegen kartografisch und digital vor:
- Waldfunktionenkarte SuE: alle Funktionen der Bereiche Boden, Wasser, Luft, Kultur und Erholung im Blattschnitt der Topografischen Karte, Maßstab 1:25.000 (N).
- Waldfunktionenkarte NuL: alle Funktionen der Bereiche Natur und Landschaft im Blattschnitt der Topografischen Karte, Maßstab 1:25.000 (N).
- Waldfunktionenkarte SuE sowie NuL als digitale Karte im pdf-Format.
- Digitale Vektordaten im ESRI-shape-Format
Alle genannten Formate sind für jeden Bürger verfügbar. Sie können in der Geschäftsleitung des Staatsbetriebs Sachsenforst und auch bei allen Forstbezirken eingesehen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit die Daten direkt anzufordern. Hierzu ist eine schriftliche Bestellung an den Staatsbetrieb Sachsenforst zu richten.