Waldfunktionskartierung
Grundsätze der Waldfunktionskartierung
Die Waldfunktionskartierung im Freistaat Sachsen erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
- Jeder Wald erfüllt gleichzeitig Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen.
- Die Erfassung und Dokumentation der Waldfunktionen geschieht flächendeckend und unabhängig von den betroffenen Eigentumsarten.
- Gegenstand der Waldfunktionskartierung sind die über das normale Maß hinausgehenden, besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen.
- Es erfolgt eine überlagernde Darstellung gleichzeitig erfüllter Schutz- und Erholungsfunktionen auf einer Fläche.
- Mit der Waldfunktionenerfassung ist keine Rangfolge innerhalb der Funktionen gemeint.
- Die Waldfunktionskartierung enthält keine Planungselemente.
- Die Waldfunktionskartierung ist eine Stichtagsinventur mit periodischer Überprüfung.
- Grundlage für die Dokumentation der Waldfunktionen ist die Topografische Karte des Landesvermessungsamtes des Freistaates Sachsen im Maßstab 1:25.000.
Gliederung der Waldfunktionen
Die besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen sind nach ihrer Wirkung in sieben Bereiche untergliedert:
Bereich | Funktionen |
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Boden |
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Wasser |
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Luft |
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Natur |
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Landschaft |
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Kultur |
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Erholung |
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Die Gliederung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen erfolgt neben der Unterteilung in die sieben Wirkungsbereiche auch nach rechtlichen Gesichtspunkten in die beiden folgenden Gruppen:
- Waldfunktionen mit speziellem Schutzstatus,
- Waldfunktionen, die gesetzlich bestehen,
- Waldfunktionen, die durch Rechtsvorschrift unter Schutz gestellt werden,
- Waldfunktionen, die ohne speziellen Schutzstatus bestehen (gutachterlich erhobene Waldfunktionen).
Durchführung der Erstkartierung
Die Erstkartierung im Freistaat Sachsen erfolgte flächendeckend und besitzübergreifend auf dem Territorium der ab 1996 bestehenden Sächsischen Forstämter. Im heutigen Staatsbetrieb Sachsenforst lagen seinerzeit 59 Forstämter. Die jeweiligen Stichtage der Erstkartierung können dem Ergebnisbericht der WFK entnommen werden.
Die Erläuterungsberichte zu den genannten Forstämtern liegen in den Forstbezirken sowie in der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst vor.
Aktualisierung der Waldfunktionskartierung
Die Waldfunktionskartierung ist gemäß § 6a Sächsisches Waldgesetz laufend fortzuschreiben, um einen aktuellen Datenbestand für die Landesplanung und Raumordnung sowie bei der Berücksichtigung öffentlicher Planungen bereithalten zu können.
Im Jahr 2010 erfolgte eine Überarbeitung der Kartieranleitung für die Waldfunktionskartierung.
- Waldfunktionenkartierung Grundsätze und Verfahren zur Erfassung der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes im Freistaat Sachsen
Bereits 2004 wurde die Kartieranleitung an zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Novellierungen angepasst. So fanden beispielsweise die neuen Natura 2000-Flächen Eingang in die Waldfunktionskartierung. Weiterhin wurden die Kriterien der besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen überprüft und modifiziert.
Im Anschluss wurden die bei der Erstkartierung erhobenen Daten fortgeschrieben. Hierzu erfolgte eine stichprobenhafte Überprüfung der bisherigen Kartierung insbesondere der gutachtlichen Waldfunktionen. Die durch Rechtsvorschriften festgesetzten Waldfunktionen wurden meistens digital aktualisiert.