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Geschützte Biotope

Für Biotoptypen, die nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. nach §21 des sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) geschützt sind (siehe Tabelle 1), besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese zu erhalten. Nähere Informationen zu den betreffenden Biotoptypen sind in einem Auszug aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz (sowie in der Verwaltungsvorschrift Biotopschutz) zu finden. Diese Biotope dürfen nicht zerstört oder in ihrem Bestand wesentlich beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Fällen höhlenreicher Einzelbäume oder die Neuanlage von Entwässerungsgräben in Moor- und Bruchwäldern verboten.

Tabelle 1: Nach §30 BNatSchG / §21 SächsNatSchG besonders geschützte Biotoptypen

Biotoptyp
 Moore
 Sümpfe
 Röhrichte
 seggen- und binsenreiche Nasswiesen
 Bruchwälder
 Moorwälder
 Sumpfwälder
 Auwälder
 Quellbereiche
 natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich der Ufer und Überschwemmungsbereiche
 Altarme fließender Gewässer
 natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich der Verlandungsbereiche
 Trocken- und Halbtrockenrasen
 Magere Frisch- oder Bergwiesen
 Borstgrasrasen
 Wacholder-, Ginster- oder Zwergstrauchheiden
 Schwermetallrasen
 Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte
 höhlenreiche Altholzinseln und Einzelbäume
 Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder
 offene Felsbildungen
 offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden
 offene Binnendünen
 Serpentinitfelsfluren
 Löß- und Lehmwände
 Streuobstwiesen
 Stollen früherer Bergwerke
 Steinrücken
 Hohlwege
 Trockenmauern

 

 

Naturschutzfachlich wertvolle Biotope, die unter keinem gesetzlichen Schutz stehen (siehe Tabelle 2), können langfristig nur durch freiwillige Leistungen der Waldbesitzer erhalten und entwickelt werden.

Tabelle 2: Nicht geschützte Biotoptypen

Biotoptyp
 mesophiler Buchen(misch)wald
 Eichen-Hainbuchenwald
 bodensaurer Buchen(misch)wald
 bodensaurer Eichen(misch)wald
 sonstiger naturnaher Kiefernwald
 Bergland-Fichtenwald
 strukturreicher Waldbestand
 Vorwald/Pionierwald
 Hecke
 Feldgehölz
 sonstiger wertvoller Gehölzbestand
 Graben/Kanal
 sonstiges Feuchtgrünland
 sonstige, extensiv genutzte Frischwiese und - weide
 Staudenflur und Saum frischer Standorte
 Ruderalflur
 Felsbandheide
 unbefestigter Feldweg
 sonstige Natursteinmauer
 extensiv genutzter Acker
 zoologisch/botanisch wertvoller Bereich

 

Befinden sich diese Biotope innerhalb von Schutzgebieten gelten die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 entsprechen viele Waldbiotope den schützenswerten Lebensraumtypen. Gemäß §22 SächsNatSchG dient die Unterschutzstellung u.a. dazu, den Erhaltungszustand von Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten zu bewahren oder wiederherzustellen.

 

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