Geschützte Biotope
Für Biotoptypen, die nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. nach §21 des sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) geschützt sind (siehe Tabelle 1), besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese zu erhalten. Nähere Informationen zu den betreffenden Biotoptypen sind in einem Auszug aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz (sowie in der Verwaltungsvorschrift Biotopschutz) zu finden. Diese Biotope dürfen nicht zerstört oder in ihrem Bestand wesentlich beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise das Fällen höhlenreicher Einzelbäume oder die Neuanlage von Entwässerungsgräben in Moor- und Bruchwäldern verboten.
Tabelle 1: Nach §30 BNatSchG / §21 SächsNatSchG besonders geschützte Biotoptypen
Biotoptyp |
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Moore |
Sümpfe |
Röhrichte |
seggen- und binsenreiche Nasswiesen |
Bruchwälder |
Moorwälder |
Sumpfwälder |
Auwälder |
Quellbereiche |
natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich der Ufer und Überschwemmungsbereiche |
Altarme fließender Gewässer |
natürliche und naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich der Verlandungsbereiche |
Trocken- und Halbtrockenrasen |
Magere Frisch- oder Bergwiesen |
Borstgrasrasen |
Wacholder-, Ginster- oder Zwergstrauchheiden |
Schwermetallrasen |
Gebüsche und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte |
höhlenreiche Altholzinseln und Einzelbäume |
Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder |
offene Felsbildungen |
offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden |
offene Binnendünen |
Serpentinitfelsfluren |
Löß- und Lehmwände |
Streuobstwiesen |
Stollen früherer Bergwerke |
Steinrücken |
Hohlwege |
Trockenmauern |
Naturschutzfachlich wertvolle Biotope, die unter keinem gesetzlichen Schutz stehen (siehe Tabelle 2), können langfristig nur durch freiwillige Leistungen der Waldbesitzer erhalten und entwickelt werden.
Tabelle 2: Nicht geschützte Biotoptypen
Biotoptyp |
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mesophiler Buchen(misch)wald |
Eichen-Hainbuchenwald |
bodensaurer Buchen(misch)wald |
bodensaurer Eichen(misch)wald |
sonstiger naturnaher Kiefernwald |
Bergland-Fichtenwald |
strukturreicher Waldbestand |
Vorwald/Pionierwald |
Hecke |
Feldgehölz |
sonstiger wertvoller Gehölzbestand |
Graben/Kanal |
sonstiges Feuchtgrünland |
sonstige, extensiv genutzte Frischwiese und - weide |
Staudenflur und Saum frischer Standorte |
Ruderalflur |
Felsbandheide |
unbefestigter Feldweg |
sonstige Natursteinmauer |
extensiv genutzter Acker |
zoologisch/botanisch wertvoller Bereich |
Befinden sich diese Biotope innerhalb von Schutzgebieten gelten die Vorgaben der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 entsprechen viele Waldbiotope den schützenswerten Lebensraumtypen. Gemäß §22 SächsNatSchG dient die Unterschutzstellung u.a. dazu, den Erhaltungszustand von Lebensraumtypen in Natura 2000-Gebieten zu bewahren oder wiederherzustellen.