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Hinweise für Waldbesucher

Kalkung 2024

Im Jahr 2024 stehen für die forstliche Bodenschutzkalkung insgesamt ca. 6.700 Hektar in sieben sächsischen Forstbezirken an.

 

 Forstbezirk Kalkungsfläche in ha
Adorf  440
Bärenfels  1.220
Chemnitz  1.050
Eibenstock  600
Marienberg  850
Neudorf  770
Plauen  1.770
Gesamt 6.700

 

Gekalkt wird Anfang Juli bis Ende Oktober.

Waldbesucher in den betroffenen Regionen werden gebeten, Hinweise in der lokalen Presse und in den örtlichen Aushängen zu beachten, weil während der Kalkung das Betreten des Waldes untersagt ist.
Bei Fragen können Sie sich auch an die Kalkungsverantwortlichen in den Forstbezirken wenden (siehe Ansprechpartner).

Sachsenkarte mit farblich markierten Kalkungsflächen
Bisherige und für 2024 geplante Flächen der Bodenschutzkalkung in den Forstbezirken 

Ablauf der Kalkung

Jährlich werden 5.000 bis 10.000 Hektar Wald in den Mittelgebirgsregionen Sachsens vom Vogtland bis zum Lausitzer Bergland gekalkt. Die seitens des Staatsbetriebes Sachsenforst beauftragten Firmen bringen 3 Tonnen kohlensauren Magnesiumkalk je Hektar Wald mittels Hubschrauber oder Kleinflugzeug aus.

Über die örtlichen Medien, Aushänge und Beschilderungen direkt an den Hauptzugängen zu den betroffenen Waldgebieten informiert der Staatsbetrieb Sachsenforst über laufende Kalkungsarbeiten. Die Waldgebiete werden für den Zeitraum der Arbeiten vorübergehend gesperrt. Die Sperrung erfolgt aus Sicherheitsaspekten zum Schutz der Waldbesucher. Es besteht während der Kalkungsarbeiten die Gefahr, vom aviotechnisch ausgebrachten Kalk getroffen bzw. verschmutzt zu werden.

Die Bodenschutzkalkung wird jährlich zwischen 1. Juli und 31. Oktober durchgeführt.

Die Bodenschutzkalkung im Fortbezirk Adorf ist am 1. Juli 2024 in der Gemarkung Schöneck gestartet und wird in Abhängigkeit von der Witterung voraussichtlich Mitte Juli 2024 abgeschlossen sein.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst führt in diesem Jahr im Forstbezirk Adorf im Rahmen der Sanierung immissionsgeschädigter Wälder auf insgesamt 250 ha Landeswald (LW), 6 ha Privatwald (PW) und 182 ha Kommunalwald (KoW) eine Bodenschutzkalkung durch.

Die Flächen befinden sich in den Revieren Muldenberg (LW), Kottenheide (LW) und Schöneck (PW/KoW) sowie in den Gemarkungen Schöneck, Muldenberg, Siehdichfür und Grünbach.

Die privaten Waldbesitzer wurden im Vorfeld über die Bodenschutzkalkung informiert (kommunale Aushänge der Stadt-/Gemeindeverwaltungen Schöneck, Plauen, Grünbach bzw. postalische Information an betroffene Waldeigentümer > 3 ha).

Die Bodenschutzkalkung erfolgt nach einer fachlich fundierten Planung auf standörtlicher Grundlage unter Beachtung der flächenkonkreten Waldfunktionen und der Baumartenverhältnisse mit Naturkalken unter ständiger Kontrolle durch die Mitarbeiter des Forstbezirkes.

Mit der Kalkung soll das Puffervermögen der Waldböden gegenüber eingetragenen und gespeicherten Säuren gestärkt, das Bodenmilieu für die Wurzeln der Bäume und die Bodenlebewesen verbessert sowie die Nährstoffversorgung stabilisiert werden. Insgesamt werden vom beauftragten Unternehmen ca.  1.300 t Magnesiumkalk mit einer Aufwandmenge von 3,0 t/ha mit Hubschraubern ausgebracht.

Die betroffenen Waldflächen werden während der Kalkausbringung gem. § 13 SächsWaldG kurzzeitig  gesperrt. Die Sperrung dient dem Schutz der Waldbesucher und sonstigen sich im Wald aufhaltenden Personen vor Schäden durch Kalkstaub und herabfallende Kalk- und Gesteinsbrocken. Die gesperrten Bereiche werden zeitnah an den Hauptwegen ausgeschildert.

Gesundheitsrisiken für Waldbesucher bestehen beim Betreten gekalkter Waldflächen nach Aufhebung der Waldsperrung nicht. Gesammelte Pilze und Beeren sollten aus hygienischen Gründen vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden. Der Forstbezirk Adorf bittet alle betroffenen Waldbesucher/-nutzer um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Für Auskünfte zur Bodenschutzkalkung stehen Herr Bitterlich (Tel.: 037464 3309 207, mobil: 0173 5776508) und Herr Pietrock (Tel.: 037464 3309 214, mobil: 0173 5776507) zur Verfügung.

Erholungsnutzung in gekalkten Wäldern

Unmittelbar nach Beendigung der Kalkungsarbeiten werden die gesperrten Wälder wieder für Freizeitaktivitäten wie Wandern, Walken oder Radfahren freigegeben.

Das Sammeln von Pilzen oder Beeren ist dann in den gekalkten Wäldern nach den Bestimmungen des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) wieder möglich. Durch die Verwendung von Naturkalken (MgCO3+CaCO3) besteht keinerlei Gesundheitsgefahr.
Beeren oder Pilze, die durch eine Kalkauflagerung bedeckt sind, sollten vor dem Verzehr mit Wasser gereinigt werden.

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