Organisationsstruktur der Forstverwaltung
Die Organisation der Forstverwaltung ist im Freistaat Sachsen dreistufig aufgebaut:
- Oberste Forstbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- Obere Forstbehörde: Staatsbetrieb Sachsenforst
- Untere Forstbehörden: zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft übt die Dienst- und Fachaufsicht über den Sachsenforst aus und ist ganzheitlich für Grundsatzfragen zuständig.
Sachsenforst ist zuständig für
- die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen,
- die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald,
- Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald,
- die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen,
- die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft,
- die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a.,
- die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft,
- die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
- die Waldpädagogik,
- die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain,
- die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.
Die unteren Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sind zuständig für
- Vollzugsaufgaben nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG):
- Genehmigungsverfahren nach dem Waldgesetz für den Freistaat Sachsen einschließlich Widerspruchsbehörde,
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange,
- Forstschutz,
- Forstaufsicht über die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer.
- Einzelne Vollzugsaufgaben nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Forstbereich:
- Pflanzenschutzgesetz und zugehörige Verordnungen,
- Forstvermehrungsgutgesetz,
- Einkommensteuergesetz,
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung,
- Bienenschutzverordnung,
- Bioabfallverordnung,
- Flächenerwerbsverordnung.