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Hinweise für Jagdausübungsberechtigte

1. Wozu gibt es ein Wildmonitoring in Sachsen?

Durch die systematische Erfassung können Aussagen zum Vorkommen von Wildarten, zur Bestandeshöhe und Verbreitung von Wildbeständen sowie zu deren Entwicklung getroffen werden. Das kann auf Ebene von Jagdbezirken, Hegegemeinschaften, Landkreisen oder landesweit erfolgen. Diese Kenntnisse sind für die Hege und Bejagung des Wildes und im Rahmen des Artenschutzes von großer Bedeutung. Außerdem unterliegt der Freistaat Sachsen im Rahmen geltender EU-Schutzbestimmungen Berichtspflichten für bestimmte Arten.

Jäger sind durch ihr Wissen und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Jagdbezirk prädestiniert, eine wichtige Rolle im Monitoring von Wildtieren zu übernehmen. Daher wurden die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, bei der systematischen Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildarten – dem Wildmonitoring – mitzuwirken. Die obere Jagdbehörde macht im Sächsischen Amtsblatt bekannt, für welche Wildarten und Zeitdauer ein Wildmonitoring durchgeführt wird und legt die Meldetermine fest. Die Daten werden ausschließlich elektronisch durch die Jagdausübungsberechtigten über die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« (siehe Abschnitt 2: »Welche Funktionen bietet die Online-Anwendung Sächsisches Wildmonitoring und wie kann diese genutzt werden?«) übermittelt.

Die obere Jagdbehörde bestimmt unter anderem mit den Ergebnissen aus dem Sächsischen Wildmonitoring die Wildarten, auf die die Jagd zur Bestandessicherung räumlich, zeitlich, nach Anzahl, Geschlecht oder Altersklasse im Rahmen der Jagdzeit nur beschränkt ausgeübt werden darf und macht dies ebenfalls im Sächsischen Amtsblatt bekannt.

2. Welche Funktionen bietet die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« und wie kann diese genutzt werden?

Die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« löst eine Vielzahl von Papierdokumenten zwischen Jagdausübungsberechtigten und Jagdbehörden ab und gestattet eine für den Freistaat Sachsen einheitliche Erfassung jagdrelevanter Daten. Über das Internetportal erfolgt die Meldung der Wahrnehmungen zum Vorkommen bestimmter Wildarten im Rahmen der erweiterten und einfachen Präsenzerfassung (siehe Abschnitt 3: »Was unterscheidet die erweiterte von der einfachen Präsenzerfassung im Sächsischen Wildmonitoring?«). Darüber hinaus kann die Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring« von den Jagdausübungsberechtigten bei der Abschussplanung und bei der Führung und Überwachung von Jagdstrecken genutzt werden.

Der Jagdausübungsberechtigte meldet sich nach der Registrierung durch die zuständige untere Jagdbehörde mit seinen automatisch per E-Mail zugesendeten Zugangsdaten auf dem Internetportal an.

3. Was unterscheidet die erweiterte von der einfachen Präsenzerfassung im Sächsischen Wildmonitoring?

Beim Sächsischen Wildmonitoring wird unter Berücksichtigung des Vorkommens und des Schutzstatus zwischen zwei Arten der Erfassung unterschieden:

Bei der erweiterten Präsenzerfassung werden für bestimmte vorgegebene Arten durch den Jagdausübungsberechtigten detaillierte Angaben bspw. zu Datum, Fund- oder Beobachtungsort, Art der Beobachtung, Geschlecht des Tieres unverzüglich gemeldet. Zudem können auch Fotos hochgeladen werden.

Bei der einfachen Präsenzerfassung wird das Vorkommen der Wildarten im Jagdbezirk einmal jährlich bis zum 10. April gemeldet. Dabei werden bspw. Jagdstrecke, Anzahl der Familienverbände, Anzahl der Brutpaare erfasst.

Die zu erhebenden Daten entsprechen weitestgehend dem bestehenden Projekt »WILD« (»Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands«) des Deutschen Jagdverbandes e. V. und des Landesjagdverbandes Sachsen e. V..

4. Was ist zu beachten, wenn ein Elch, ein Luchs, eine Wildkatze, ein Wolf, Auer- oder Birkwild im Jagdbezirk wahrgenommen wird?

Wahrnehmungen sind unverzüglich in Form der erweiterten Präsenzerfassung (siehe Abschnitt 3: »Was unterscheidet die erweiterte von der einfachen Präsenzerfassung im Sächsischen Wildmonitoring?«) elektronisch über das Sächsische Wildmonitoring an die untere Jagdbehörde zu übermitteln.

5. Wer ist Ansprechpartner bei Fragen zum Wildmonitoring?

Anfragen zum Wildmonitoring können an die zuständige untere Jagdbehörde beim Landkreis oder der Kreisfreien Stadt gerichtet werden. Der jeweilige Ansprechpartner bei der unteren Jagdbehörde ist nach erfolgter Registrierung im Sächsischen Wildmonitoring unter »Kontakt« zu finden.

Sollten Fragen zur Nutzung der Online-Anwendung auftreten, steht auch ein Ansprechpartner bei der oberen Jagdbehörde zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind der Startseite des Internetportals zu entnehmen.

6. Wer sind die Wildtierbeauftragten und welche Funktion nehmen sie beim Wildmonitoring ein?

Wildtierbeauftrage sind besonders geschulte Jäger, die ehrenamtlich als Ansprechpartner und Anlaufstelle vor Ort, insbesondere für Jäger, beim Wildmonitoring fungieren. In Schulungen haben die Wildtierbeauftragten besondere Kenntnisse zum Monitoring bestimmter Wildarten (bpsw. Luchs, Wildkatze, Wolf), zum Fotofallen- und Lockstoffeinsatz sowie zur Dokumentation der Beobachtungen erlangt. Sie unterstützen somit die Jagdausübungsberechtigten auch bei der Bewertung ihrer Beobachtungen.

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