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Jagd im Freistaat Sachsen

Jagd im Freistaat Sachsen

Die Jagd ist eine Nutzungsform natürlicher Ressourcen wie auch Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft. In Deutschland ist das Jagdrecht ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und somit untrennbar mit diesem verbunden. Es wird von den Grundeigentümern selbst ausgeübt oder verpachtet. Dies ist eine Folge der Rechtsentwicklung in Europa, wo zunächst die Französische Revolution 1789 und dann auch die deutsche Revolution 1848 das Jagdrecht an das Grundeigentum koppelte.

Der Freistaat Sachsen besitzt mit Stand 31.12.2023 eine tatsächlich bejagbare Fläche von insgesamt 1.606.379 ha. Davon sind 13,7 % Eigenjagdbezirke (Jagdflächen im Eigentum von Einzelpersonen oder Personengemeinschaften von jeweils mindestens 75 ha Größe), 12,5 % Verwaltungsjagdbezirke (Jagdbezirke von mindestens 75 ha Größe im Eigentum des Freistaates Sachsen) und 73,8 % Gemeinschaftliche Jagdbezirke (übrige Flächen von zusammengenommen mindestens 250 ha, in der Regel innerhalb einer Gemeinde). Weiterhin sind 14.244 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Nähere Informationen bietet folgende Tabelle.

  Anzahl Fläche (ha) Anteil (%)
Jagdgenossenschaften 1.390    
Eigenjagdbezirke 746 219.979 13,7
Verwaltungsjagdbezirke 206 200.983 12,5
Gemeinschaftliche Jagdbezirke 1.923 1.185.417 73,8
Summe   1.606.379 100,0
Jagdscheininhaber 14.244    
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