Jagd im Freistaat Sachsen
Jagd im Freistaat Sachsen
Die Jagd ist eine Nutzungsform natürlicher Ressourcen wie auch Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft. In Deutschland ist das Jagdrecht ein an Grund und Boden gebundenes Eigentumsrecht und somit untrennbar mit diesem verbunden. Es wird von den Grundeigentümern selbst ausgeübt oder verpachtet. Dies ist eine Folge der Rechtsentwicklung in Europa, wo zunächst die Französische Revolution 1789 und dann auch die deutsche Revolution 1848 das Jagdrecht an das Grundeigentum koppelte.
Der Freistaat Sachsen besitzt mit Stand 31.12.2023 eine tatsächlich bejagbare Fläche von insgesamt 1.606.379 ha. Davon sind 13,7 % Eigenjagdbezirke (Jagdflächen im Eigentum von Einzelpersonen oder Personengemeinschaften von jeweils mindestens 75 ha Größe), 12,5 % Verwaltungsjagdbezirke (Jagdbezirke von mindestens 75 ha Größe im Eigentum des Freistaates Sachsen) und 73,8 % Gemeinschaftliche Jagdbezirke (übrige Flächen von zusammengenommen mindestens 250 ha, in der Regel innerhalb einer Gemeinde). Weiterhin sind 14.244 Personen im Besitz eines gültigen Jagdscheines. Nähere Informationen bietet folgende Tabelle.
Anzahl | Fläche (ha) | Anteil (%) | |
Jagdgenossenschaften | 1.390 | ||
Eigenjagdbezirke | 746 | 219.979 | 13,7 |
Verwaltungsjagdbezirke | 206 | 200.983 | 12,5 |
Gemeinschaftliche Jagdbezirke | 1.923 | 1.185.417 | 73,8 |
Summe | 1.606.379 | 100,0 | |
Jagdscheininhaber | 14.244 |