Sächsisches Wildmonitoring
Mit der Neuregelung des Jagdrechts im Freistaat Sachsen im Jahre 2012 sind die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet, bei der systematischen Beobachtung, Erfassung und Überwachung bestimmter Wildarten mitzuwirken. Dazu steht eine webbasierte Anwendung für die Präsenzerfassung von Wild, die Abschussplanung, die Streckenerfassung und die Kommunikation zwischen Jagdausübungsberechtigten und den Jagdbehörden zur Verfügung. Die Meldungen werden über einen Online-Zugang in diesem Programm erfasst. Hierzu ist eine Anmeldung des Jagdausübungsberechtigten bei der zuständigen unteren Jagdbehörde für einen Systemzugang erforderlich. Die Verwaltung der sächsischen Web-Anwendung obliegt dem Staatsbetrieb Sachsenforst als obere Jagdbehörde.
Einmal jährlich sind die im Jagdbezirk vorkommenden Wildarten über das Programm an die Jagdbehörde zu melden. Eine umgehende Meldung ist bei Wahrnehmungen der Wildarten Elch, Luchs, Wildkatze, Wolf, Baummarder, Iltis, Auer- und Birkhuhn im Jagdbezirk erforderlich. Das können dokumentierte Beobachtungen, Fotos, Riss-, Losungs- oder Spurenfunde sein. Besonders geschulte Wildtierbeauftrage aus den Reihen der Jäger sollen bei der Begutachtung von Wildtierrissen oder beim Erkennen von Spuren und Losung Unterstützung leisten. Der Landesjagdverband Sachsen e. V. führt diese Schulungen mit Wildtierexperten der Technischen Universität Dresden, Professur für Forstzoologie, durch.
Das Wildmonitoring hat zum Ziel, hinreichende flächendeckende Informationen über bestimmte Wildarten zu erlangen. Durch die systematische Erfassung können Aussagen zum Vorkommen von Wildarten, zur Höhe und Verbreitung von Wildbeständen sowie zu deren Entwicklung getroffen werden. Das kann auf Ebene von Jagdbezirken, Hegegemeinschaften, Landkreisen oder landesweit erfolgen.
Mit der Online-Anwendung »Sächsisches Wildmonitoring«, können die Jäger auch die behördlich geforderten Abschusspläne und Streckenlisten über erlegtes und verendetes Wild sowie Fallwild nach den amtlich geforderten Angaben elektronisch erstellen und bei der Jagdbehörde einreichen. Für Wildarten, auf die die Jagd im Rahmen der Jagdzeit nur beschränkt ausgeübt werden darf (dies betrifft gegenwärtig ausschließlich den Graureiher), muss die Streckenliste gemäß § 2 Abs. 5 SächsJagdVO elektronisch geführt werden.