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Umgang mit verletztem oder krankem Wild

Ansprechpartner für verletztes oder krankes Wild ist grundsätzlich der für den Jagdbezirk zuständige Jagdausübungsberechtigte. Er kann entscheiden, ob das Wild zur Vermeidung von Schmerzen oder Leiden zu erlegen ist oder gepflegt werden kann. Die Pflege kann er selbst durchführen bzw. Sachkundigen übertragen.

In keinem Fall sollte man Wild wegen der Gefahr der Übertragung ansteckender Krankheiten anfassen oder gar mitnehmen, um es zu einem Tierarzt zu bringen. Der Fundort ist dem Jagdausübungsberechtigten zu melden. Falls dieser nicht bekannt sein sollte, so ist die zuständige untere Jagdbehörde oder eine Polizeidienststelle zu informieren.

Weitere Hinweise sind dem folgenden Informationsblatt bzw. dem Faltblatt »Hände weg von Wildtieren« (Link Infobox) zu entnehmen.

Baumfalke in Stacheldraht
Baumfalke in Stacheldraht  © Jan Wijn, Eindhoven, Holland

Verhalten bei einem Verkehrsunfall mit Wild

Bei einem Verkehrsunfall mit Wild sollte in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Das verletzte oder tote Tier darf nicht von der Unfallstelle wegtransportiert werden. Dies ist Aufgabe der Polizei im Zusammenwirken mit dem zuständigen Jagdbezirksinhaber.

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