Wildtiere
Im Bundesjagdgesetz werden bestimmte Tierarten zu jagdbaren Tieren, somit zu Wild erklärt. Ob Wild tatsächlich bejagt werden darf, ist in der Verordnung des Bundes über die Jagdzeiten und in der Sächsischen Jagdverordnung geregelt.
Hier finden Sie Informationen zu
- Wildarten
- Allgemein
- Jagdzeiten
- Jagdstrecken
- Abschussplanung
- Hegegemeinschaften
- Umgang mit verletztem oder krankem Wild
- Schutz besonderer Wildarten