Holzlagerung/Holzbereitstellung
Die saubere und akkurate Lagerung entscheidet häufig über den Verkaufserfolg. Folgende Grundsätze sind zu beachten:
- Der Lagerplatz muss an einem Weg liegen, der mit LKW zu befahren ist. Eventuelle jahreszeitliche Beschränkungen in der Nutzung sind zu beachten.
- Holzstämme über 20 Meter Länge können kaum mit einem LKW transportiert werden.
- Nicht jeder LKW kann jede Baumart und jedes Sortiment abfahren. Dem Fuhrunternehmer müssen frühzeitig Informationen zum Polter (Menge, Holzart, Länge) vorliegen.
- Der Käufer oder der Fuhrunternehmer sollte Kartenausschnitte mit den Polterplätzen zur Verfügung haben, um den Aufwand für die Einweisung vor Ort zu minimieren.
- Das Holz muss mit dem Kran des LKW erreichbar sein und darf deshalb nicht weiter als
6 Meter vom Weg entfernt liegen. - Die vertraglichen fixierten Mindestmengen pro Polter sind einzuhalten. Eine Unterschreitung führt zu erhöhten Aufwendungen der Fuhrunternehmen.
- Das Holz ist an der Waldstraße auf Unterlagen und getrennt nach Sorten abzulegen.
- Der Name des Kunden und/oder die Nummer des Holzaufnahmebuches sollten mit Leuchtfarbe auf dem Holzpolter sichtbar gemacht werden.