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Holzlagerung/Holzbereitstellung

Die saubere und akkurate Lagerung entscheidet häufig über den Verkaufserfolg. Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Der Lagerplatz muss an einem Weg liegen, der mit LKW zu befahren ist. Eventuelle jahreszeitliche Beschränkungen in der Nutzung sind zu beachten.
  • Holzstämme über 20 Meter Länge können kaum mit einem LKW transportiert werden.
  • Nicht jeder LKW kann jede Baumart und jedes Sortiment abfahren. Dem Fuhrunternehmer müssen frühzeitig Informationen zum Polter (Menge, Holzart, Länge) vorliegen.
  • Der Käufer oder der Fuhrunternehmer sollte Kartenausschnitte mit den Polterplätzen zur Verfügung haben, um den Aufwand für die Einweisung vor Ort zu minimieren.
  • Das Holz muss mit dem Kran des LKW erreichbar sein und darf deshalb nicht weiter als
    6 Meter vom Weg entfernt liegen.
  • Die vertraglichen fixierten Mindestmengen pro Polter sind einzuhalten. Eine Unterschreitung führt zu erhöhten Aufwendungen der Fuhrunternehmen.
  • Das Holz ist an der Waldstraße auf Unterlagen und getrennt nach Sorten abzulegen.
  • Der Name des Kunden und/oder die Nummer des Holzaufnahmebuches sollten mit Leuchtfarbe auf dem Holzpolter sichtbar gemacht werden.
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